Veranstaltungen auf öffentlichem Grund - Gesuchsformular
Öffentliche Plätze, Räume und Anlagen sind für eine Stadt Begegnungsräume und fördern die Gemeinschaft. Sie bilden die Bühne für das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Leben. Sie werden bereichert durch die unterschiedlichsten Veranstaltungen.
Personen, Vereine und Organisationen, die eine Veranstaltung oder eine Standaktion in Steckborn auf öffentlichem Grund durchführen wollen, benötigen eine Bewilligung der Stadt.
Spätestens sechs Wochen vor dem Anlass ist ein entsprechendes Gesuch einzureichen. Inhaltlich müssen Angaben zur Veranstaltung und deren Zweck, Ort und Dauer gemacht werden.
Für eine eine Bewilligung nautische Veranstaltung / Seefeuerwerk müssen die Gesuchunterlagen mindestens 60 Tage vor Durchführung bei der Seepolizei eingereicht werden.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtkanzlei | 058 346 20 02 | kanzlei@steckborn.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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