Generelle Informationen
Urne Öffnungszeiten
An der Urne kann wie folgt abgestimmt werden:
- Freitag: 18.00 – 19.00 Uhr
- Samstag 18.00 – 19.00 Uhr
- Sonntag 10.00 – 11.00 Uhr
Urnenstandort
Gemeindehaus (Foyer), Seestrasse 123, 8266 Steckborn
Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Die Stimmabgabe ist möglich:
a) am Abstimmungssonntag an der Urne.
b) vorzeitig an den von den Gemeinden festgelegten Tagen. Die Stimmzettel
können entweder an der Urne oder in einem verschlossenen Briefumschlag
(Stimmzettelkuvert) zusammen mit dem Stimmrechtsausweis bei der Gemeinde
abgegeben werden.
c) brieflich, ab Erhalt des Stimmmaterials.
Ehegatten oder Personen in eingetragener Partnerschaft können sich an der Urne oder bei der vorzeitigen Stimmabgabe gegenseitig vertreten, sofern sie im gleichen Haushalt leben.
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde verlangt werden.
Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis auf der Vorderseite. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- und Wahlzettel in das beiliegende Stimmzettelkuvert und verschliessen Sie es. Offen eingelegte Stimm- und Wahlzettel sind ungültig.
- Legen Sie das verschlossene Stimmzettelkuvert und den unterschriebenen Stimmrechtsausweis in den Briefumschlag, in welchem Sie das Stimmmaterial erhalten haben. Ein Briefumschlag darf nur das Material einer Person enthalten.
- Die Stimme muss bis zur Schliessung der Urnen bei der Stadtverwaltung Steckborn eingetroffen sein.
- Der Briefumschlag kann der Post übergeben oder in den Briefkasten der Stadtverwaltung Steckborn eingworfen werden.