Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die kantonalen und eidgenössischen Wahl- und Abstimmungsresultate finden Sie unter folgenden Links: 

Kontakt

Wahlbüro, kanzlei@steckborn.ch

Urne Öffnungszeiten

An der Urne kann wie folgt abgestimmt werden:

  • Freitag: 18.00 – 19.00 Uhr
  • Samstag 18.00 – 19.00 Uhr 
  • Sonntag 10.00 – 11.00 Uhr

 

 

Urnenstandort

Gemeindehaus (Foyer), Seestrasse 123, 8266 Steckborn

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Die Stimmabgabe ist möglich:
a) am Abstimmungssonntag an der Urne.
b) vorzeitig an den von den Gemeinden festgelegten Tagen. Die Stimmzettel
    können entweder an der Urne oder in einem verschlossenen Briefumschlag
    (Stimmzettelkuvert) zusammen mit dem Stimmrechtsausweis bei der Gemeinde
    abgegeben werden.
c) brieflich, ab Erhalt des Stimmmaterials.

Ehegatten oder Personen in eingetragener Partnerschaft können sich an der Urne oder bei der vorzeitigen Stimmabgabe gegenseitig vertreten, sofern sie im gleichen Haushalt leben.

Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde verlangt werden.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis auf der Vorderseite. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.
     
  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- und Wahlzettel in das beiliegende Stimmzettelkuvert und verschliessen Sie es. Offen eingelegte Stimm- und Wahlzettel sind ungültig.
     
  • Legen Sie das verschlossene Stimmzettelkuvert und den unterschriebenen Stimmrechtsausweis in den Briefumschlag, in welchem Sie das Stimmmaterial erhalten haben. Ein Briefumschlag darf nur das Material einer Person enthalten.
  • Die Stimme muss bis zur Schliessung der Urnen bei der Stadtverwaltung Steckborn eingetroffen sein.
     
  • Der Briefumschlag kann der Post übergeben oder in den Briefkasten der Stadtverwaltung Steckborn eingworfen werden.