Besuchseinladungen
Wenn Sie jemanden aus einem visumpflichtigen Staat einladen wollen, beachten Sie bitte Folgendes: Für das Visum muss der Gast beim Schweizer Konsulat bzw. bei der Schweizer Botschaft in seinem Herkunftsland das Formular «Garantieerklärung» beziehen. Es muss vom Gast ausgefüllt und dann vom Gastgeber in der Schweiz mit seinen Personalien ergänzt und anschliessend bei dem Einwohneramt der Gemeinde eingereicht werden. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Garantieübernahme gegeben sind. Danach senden wir es zur Bewilligung an das Migrationsamt des Kantons Thurgau. Voraussetzungen für die Garantieübernahme:
- Der Gastgeber übernimmt eine Kostengarantie in der Höhe von 30’000.- Franken;
- Der Gastgeber schliesst eine Unfall- und Krankenversicherung mit einer Deckungssume von 30’000.- Franken ab.
Wird der Garantieerklärung zugestimmt, wird das Schweizer Konsulat oder die Schweizer Botschaft im Herkunftsland des Gastes orientiert. Der Gast kann danach das Visum für die Schweiz dort abholen. Es handelt sich dabei um ein Touristenvisum, das für maximal drei Monate ausgestellt wird. Das heisst: Der Gast darf in der Schweiz nicht arbeiten. Die Ankunft des Gastes in Steckborn ist den Einwohnerdiensten zu melden.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 058 346 20 20 | einwohneramt@steckborn.ch |