Wir unterstützen die Hinterblieben bei Todesfällen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen für weitere Belange bei.
Die Angehörigen werden gebeten, sich möglichst bald bei uns zu melden und folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Ärztliche Todesbescheinigung des Arztes (falls zu Hause gestorben)
  • Familienbüchlein

Angehörige von verstorbenen ausländischen Staatsangehörige werden gebeten folgende Unterlagen mitzunehmen:

  • Pass
  • Ausländerausweis
  • wenn möglich Geburtsschein
  • Eheschein, falls verheiratet

Das Bestattungsamt veranlasst die Überführung und regelt alles Weitere nach Absprache mit den Angehörigen.

Zugehörige Objekte

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Friedhof- und Bestattungsreglement Steckborn 2017 (PDF, 514.45 kB) Download 0 Friedhof- und Bestattungsreglement Steckborn 2017
2020_-_Kosten_bei_Todesfallen.pdf (PDF, 214.84 kB) Download 1 2020_-_Kosten_bei_Todesfallen.pdf
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