Hunde im Alter ab fünf Monaten sind bei der Stadtverwaltung im Einwohneramt anzumelden. Hundehalter sind verpflichtet in ihrer Wohngemeinde die Hundesteuer zu entrichten. Die Hundesteuer beläuft sich aktuell auf 100.- Franken für den ersten Hund und 130.- Franken für jeden weiteren Hund pro Jahr im gleichen Haushalt (für Hofhunde jeweils 80.- Franken). Wird ein Hund im Laufe des Jahres angeschafft oder erreicht er in diesem das Alter von fünf Monaten, bemisst sich die Steuer nach Quartalen; ein angebrochenes Quartal wird als volles gezählt.

Die Steuerpflicht entfällt für Hunde unter fünf Monaten, Diensthunde der Armee, der Polizei und des Grenzwachtkorps sowie für ausgebildete Sanitäts-, Katastrophen-, Lawinen- und Blindenhunde.

 

Regeln zur Hundhaltung

Hunde sind so zu halten, dass Mensch und Tier nicht gefährdet werden. Hundehalter haben für angemessene Überwachung, sachgemässe Pflege und ordentliche Unterbringung der Hunde zu sorgen.

Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass

  • die Umwelt nicht durch übermässiges Gebell, Geheul oder auf andere Weise belästigt wird;
  • Hunde in Wäldern und an Waldrändern sowie zur Nachtzeit im Freien nicht unbeaufsichtigt sind;
  • Trottoirs und Fusswege, Park-, Schul-, Spiel- und Sportanlagen sowie Gärten, Futterwiesen und Gemüsefelder nicht verunreinigt werden.

In Park-, Schul-, Spiel- oder Sportanlagen sowie an verkehrsreichen Strassen sind Hunde an der Leine zu führen. Die Gemeinde kann für Orte Betretverbote erlassen.

Hunde, die für Bewachungsaufgaben im Freien gelassen werden, sind so zu halten, dass Vorübergehende vor ihnen absolut sicher sind.

Dem kantonalen Veterinäramt obliegt die Durchführung der Bewilligungsverfahren für die Haltung potentiell gefährlicher Hunde, sogenannte Listenhunde. Ausserdem müssen Meldungen über Vorfälle mit Hunden, bei welchen Personen oder Tiere verletzt wurden sowie solche über auffälliges Verhalten von Hunden an das Veterinäramt gerichtet werden. Das Veterinäramt ist zudem zuständig für Fälle, die die Tierschutzgesetzgebung betreffen. Dies gilt jedoch für alle Tierarten.

Hier finden Sie weitere Informationen des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zum Thema Heimtierhaltung.

 

Kontakt

Hundekontrollstelle
Seestrasse 123
8266 Steckborn
Tel. 058 346 20 20
einwohneramt@steckborn.ch

Öffnungszeiten

Schalteröffnungszeiten:
Montag bis Freitag
08.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr

oder nach tel. Vereinbarung

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