Hunde an- und abmelden
Wer einen mehr als fünf Monate alten Hund hält, muss diesen der politischen
Gemeinde melden, in welcher der Hund vorwiegend gehalten wird. Gestützt auf
diese Meldung stellt die Gemeinde jährlich die Hundesteuer in Rechnung. Es
ist deshalb wichtig, dass Sie uns auch mitteilen, wenn Sie Ihren Hund nicht mehr haben.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Hundekontrollstelle | 058 346 20 20 | einwohneramt@steckborn.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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Bemerkung
Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es uns elektronisch ein. Geben Sie unter Kommentar bitte die Chip-Nummer Ihres Hundes an. Die Chip-Nummer finden Sie im Impfbüchlein.
Verfahren
Gestützt auf Ihre Meldung registrieren wir Ihren Hund. Sie erhalten in der Folge jährlich die Rechnung für die Hundesteuer. Änderungen von Personalien, Adressänderungen, Besitzerwechsel und Tod des Hundes sind nach der Registrierung nebst der Gemeinde auch der AMICUS-Datenbank-Betreiberin zu melden:
Identitas AG
Stauffacherstrasse 130A
3014 Bern
Tel. 0848 777 100
info@amicus.ch
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.