Revision Gemeindeordnung
Revision Gemeindeordnung
Zur Überarbeitung der aus dem Jahre 2002 stammenden Gemeindeordnung wurde im Juni 2022 eine Arbeitsgruppe «Revision Gemeindeordnung» mit verschiedenen Interessensvertretern gebildet, um bereits eine breite Meinung in die revidierte Fassung einfliessen zu lassen.
In der Arbeitsgruppe «Revision Gemeindeordnung» arbeiteten folgende Personen mit:
- Enis Asani - Vertreter Einwohnerschaft
- Moritz Eggenberger - Vertreter GLP
- Jonas Füllemann - Vertreter Stadtrat
- Rolf Gsell - Vertreter Geschäftsprüfungskommission
- Andrea Hess - Vertreterin SP
- Petra Hoksbergen - Vertreterin Die Mitte
- Peter Labhart - Vertreter Einwohnerschaft
- Aleksandra Lindner - Vertreterin Stadtrat
- Ljutfi Lokmani - Vertreter Stadtrat
- Andreas Mettler - Vertreter Verwaltung
- Stefan Nufer - Mitglied Rechnungsprüfungskommission
- Sina Pulfer - Vertreterin FDP
- Peter Röthlisberger - Vertreter Einwohnerschaft
- Manuela Senn - Stadtschreiberin - Vertreterin Verwaltung
- Werner Strasser - Vertreter SVP
- Roman Donatsch - Vize-Stadtpräsident
- Paul Widmer - Vertreter FDP
- Juristische Beratung durch Anina Schoop, Fürer Advocaten
Kleinere Wechsel erfolgten im
In sechs Sitzungen der Arbeitsgruppe «Revision Gemeindeordnung» wurden die einzelnen Artikel überprüft und wo nötig angepasst, gestrichen und erweitert. Auch wurde die Gemeindeordnung inhaltlich neu gegliedert. Der Entwurf der revidierten Gemeindeordnung wurde dem Stadtrat anfangs März 2023 zur weiteren Bearbeitung übergeben. An der Sitzung vom 21. März 2023 verabschiedete der Stadtrat die nun vorliegende «Vernehmlassungs-Fassung» der Gemeindeordnung. Die sog. «Vernehmlassungs-Fassung» ist eine Gegenüberstellung der aktuellen Gemeindeordnung mit der revidierten Fassung.
Am 20. April 2023 hatte um 19.00 Uhr die Informationsveranstaltung zur revidierten Gemeindeordnung in der Feldbachhalle stattgefunden. Mitglieder des Stadtrates und der Arbeitsgruppe «Revision Gemeindeordnung» stellten die revidierte Gemeindeordnung vor, erklärten den 25 interessierten Anwesenden die wichtigsten Änderungen und beantworteten Fragen.
Öffentliche Vernehmlassung vom 21. April bis 31. Mai 2023
Unmittelbar nach der Informationsveranstaltung begann am Freitag, 21. April 2023 die Vernehmlassungsfrist, welche bis zum Mittwoch, 31. Mai 2023, dauerte. Mit dem Vernehmlassungsverfahren konnten interessierte Kreise ihre Anregungen zur revidierten Gemeindeordnung anbringen. Es sollte Aufschluss über die Akzeptanz der neuen Gemeindeordnung geben.
Während der Vernehmlassungsfrist konnten folgende Dokumente eingesehen und von der Webseite heruntergeladen oder im Foyer des Stadthauses mitgenommen werden:
- Synoptische Darstellung - Vergleich der alten Gemeindeordnung mit der Neufassung
- Wichtigste Änderungen im Überblick zwischen der alten und neuen Gemeindeordnung
- Gemeindeordnung Steckborn_2023_Vernehmlassung
Ablauf Vernehmlassungsfrist
Während der öffentlichen Vernehmlassungsfrist vom 21. April bis 31. Mai 2023 erfolgten insgesamt sieben Eingaben auf die neu vorgeschlagene Gemeindeordnung.
Die Anträge wurden zwischenzeitlich zusammengestellt und geprüft. Der Stadtrat befand bis zu den Sommerferien über die Eingaben und allfällige Anpassungen in der neuen Gemeindeordnung.
Genehmigung Stadtrat
Der Stadtrat hat die aufgrund der Vernehmlassung vorgenommenen Änderungen an der neuen Gemeindeordnung, die Antwortschreiben an die Antragssteller und den Versand der neuen Version zur Vorprüfung an den Kanton genehmigt. Die Aufgaben der GRPK wurden aus der Gemeindeordnung ausgeschlossen und werden in einem separaten Reglement abgefasst. Dieses separate Reglement muss nicht dem Kanton eingereicht werden. Sobald das separate Reglement zu den Aufgaben der GRPK abgefasst ist, wird dieses ebenfalls auf der Webseite publiziert.
Die aktualisierte Version der Gemeindeordnung, mit den vorgenommenen Änderungen, steht Ihnen zum Download bereit.
Rückmeldung aus Vorprüfung durch DIV
Der Stadtrat hat die Gemeindeordnung aus der Vorprüfung zurückerhalten. Das Departement für Inneres und Volkswirtschaft hat sich eingehend mit dem Entwurf der Gemeindeordnung befasst; erfreulicherweise sind keine gravierenden Mängel zum Vorschein gekommen. Die Bemerkungen des DIV beziehen sich häufig auf Formulierungen und die Verbesserung der Lesbarkeit. Der Stadtrat hat über die Verbesserungsvorschläge des DIV beraten und diese mehrheitlich übernommen.
Der Stadtrat verabschiedete an der Sitzung vom 07. November die Endfassung der revidierten Gemeindeordnung und legte zugleich den Urnenabstimmungstermin auf den 03. März 2024 fest.
Um die Abweichungen zwischen der Gemeindeordnung, welche dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht wurde und der Gemeindeordnung, welche vom Stadtrat final zur Urnenabstimmung verabschiedet wurde, den interessierten Kreisen aufzuzeigen, wurde eine Gegenüberstellung erarbeitet. Sie finden die Fassung am Ende dieser Seite.
Ebenso ist das neue Reglement über die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission am Ende dieser Seite aufgeschaltet.
Urnenabstimmung zur Totalrevision Gemeindeordnung und neues Reglement über die GRPK vom 3. März 2024
Am Abstimmungswochenende vom 2./.3. März 2024 werden nebst den eidgenössischen und kantonalen Vorlagen auch zwei kommunale Abstimmungen durchgeführt, nämlich einmal zur Totalrevision der Gemeindeordnung und über neues Reglement über die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission.
Die dazu erarbeitete Botschaft, die auch die entsprechenden Reglemente beinhaltet, finden Sie am Ende dieser Liste.
Abstimmungsergebnisse vom 3. März 2024
Insgesamt 43 % der total 2'436 Stimmberechtigten haben sich am Abstimmungswochenende vom 03. März 2024 zu den kommunalen Abstimmungsvorlagen geäussert. Die Totalrevision der Gemeindeordnung wurde mit 75 % und das neue Reglement über die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission mit 80 % JA-Stimmenanteil angenommen.
Der Stadtrat dankt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern herzlich für ihre aktive Teilnahme und das geschenkte Vertrauen.
Genehmigung der revidierten Gemeindeordnung durch den Regierungsrat
Mit Entscheid vom 28. Mai 2024 hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau die an der Urne vom 3. März 2024 zugestimmte Gemeindeordnung genehmigt.
Bevor der Stadtrat die Inkraftsetzung der revidierten Gemeindeordnung wie auch das in direktem Zusammenhang stehende Reglement der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission festlegt, hat er an der Sitzung vom 18. Juni beschlossen, zuerst die Geschäftsordnung zu erarbeiten. Begründet wird der Entscheid damit, dass die revidierte Gemeindeordnung mehrere Verweise auf die Geschäftsordnung macht, was erneut zu Rechtsunsicherheiten führen könnte. Der Stadtrat hat bereits mit der Überarbeitung der Geschäftsordnung begonnen und beabsichtigt im Herbst das Projekt abzuschliessen.
Dokumente
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Synoptische_Darstellung_GO_2002_zu_GO_2023_Vernehmlassungsfassung.pdf (PDF, 278.7 kB) | Download | 0 | Synoptische_Darstellung_GO_2002_zu_GO_2023_Vernehmlassungsfassung.pdf |
Gemeindeordnung_Steckborn_2023_Vernehmlassungsfassung.pdf (PDF, 21.38 MB) | Download | 1 | Gemeindeordnung_Steckborn_2023_Vernehmlassungsfassung.pdf |
Wichtigste_Aenderungen_im_Ueberblick_GO_2023.pdf (PDF, 179.14 kB) | Download | 2 | Wichtigste_Aenderungen_im_Ueberblick_GO_2023.pdf |
Gemeindeordnung_Steckborn_2023_Version_Eingabe_an_Kanton_zur_Vorprüfung.pdf (PDF, 393.48 kB) | Download | 3 | Gemeindeordnung_Steckborn_2023_Version_Eingabe_an_Kanton_zur_Vorprüfung.pdf |
Gegenüberstellung_GO_Eingabe an DIV und Endfassung für Urne (PDF, 24.12 MB) | Download | 4 | Gegenüberstellung_GO_Eingabe an DIV und Endfassung für Urne |
Reglement GRPK für die Urnenabstimmung (PDF, 177.14 kB) | Download | 5 | Reglement GRPK für die Urnenabstimmung |
Botschaft_zur_Urnenabstimmung_vom_03.03.2024 (PDF, 1.87 MB) | Download | 6 | Botschaft_zur_Urnenabstimmung_vom_03.03.2024 |
Protokoll zur kom. Abstimmung vom 03.03.2024_Totalrevision Gemeindeordnung (PDF, 645.78 kB) | Download | 7 | Protokoll zur kom. Abstimmung vom 03.03.2024_Totalrevision Gemeindeordnung |
Revidierte Gemeindeordnung mit Beschluss des Regierungsrates vom 28. Mai 2024 (PDF, 20.25 MB) | Download | 8 | Revidierte Gemeindeordnung mit Beschluss des Regierungsrates vom 28. Mai 2024 |