Zuständig für die Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten sind der Stadtpräsident oder der Stadtschreiber oder die Mitarbeiterinnen der Einwohnerdienste.

Für eine Beglaubigung einer Unterschrift muss die jeweilige Person persönlich mit einem Ausweis bei der Stadtverwaltung erscheinen.

Für die Beglaubigung einer Kopie bitte vorgängig noch keine Kopie erstellen. Die Kopie wird direkt bei uns erstellt und beglaubigt.

Preis

20.00

Zugehörige Objekte

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