Ambulante Pfelgefinanzierung (Restkosten)
Allgemeines und Voraussetzungen
Seit Inkraftsetzung der Neuordnung der Pflegefinanzierung per 1. Januar 2011 haben auch Leistungserbringer ohne kommunalen Leistungsauftrag das Recht, bei den Wohngemeinden Restkosten einzufordern.
Tarife für Steckborn
Die Kompetenz für die Festlegung der Tarife liegt bei der Wohngemeinde. Die Stadt Steckborn bezahlt den Leistungserbringern ohne kommunalen Leistungsauftrag, welche die Bedingungen für die Restkostenfinanzierung erfüllen, die nachfolgend aufgeführten Pflegetarife. Die Restkostenfinanzierung wird nur für Einwohner der Stadt Steckborn ausgerichtet.
Tarife für Leistungserbringer ohne kommunalen Leistungsauftrag
Tarife 2025 | Tarifstufe |
CHF 12.72 | pro Stunde Bedarfsabklärung/Beratung (=Tarifstufe a) |
CHF 22.79 | pro Stunde Untersuchung /Behandlung (=Tarifstufe b) |
CHF 34..41 | pro Stunde Grundpflege (=Tarifstufe c) |
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Finanzverwaltung | 058 346 20 35 |