Allgemeines und Voraussetzungen

Seit Inkraftsetzung der Neuordnung der Pflegefinanzierung per 1. Januar 2011 haben auch Leistungserbringer ohne kommunalen Leistungsauftrag das Recht, bei den Wohngemeinden Restkosten einzufordern.

Tarife für Steckborn

Die Kompetenz für die Festlegung der Tarife liegt bei der Wohngemeinde. Die Stadt Steckborn bezahlt den Leistungserbringern ohne kommunalen Leistungsauftrag, welche die Bedingungen für die Restkostenfinanzierung erfüllen, die nachfolgend aufgeführten Pflegetarife. Die Restkostenfinanzierung wird nur für Einwohner der Stadt Steckborn ausgerichtet.

 

Tarife für Leistungserbringer ohne kommunalen Leistungsauftrag

Tarife 2025  
Ansatz pro Stunde Tarifstufe
CHF 12.72 Bedarfsabklärung/Beratung (=Tarifstufe a)
CHF 22.79 Untersuchung /Behandlung (=Tarifstufe b)
CHF 34..41 Grundpflege (=Tarifstufe c)

Tarife Asfam (von angestellten pflegenden Angehörigen erbrachte Leistungen)

Tarife 2025  
Ansatz pro Stunde Tarifstufe
CHF 12.72 Bedarfsabklärung/Beratung (=Tarifstufe a)
CHF 22.79 Untersuchung /Behandlung (=Tarifstufe b)
CHF 12.68 Grundpflege (=Tarifstufe c)

Die Wohngemeinde kann Leistungsabrechnungen der Krankenkasse sowie weitere Unterlagen zur Überprüfung einfordern.

Zugehörige Objekte

Name Telefon Kontakt
Finanzverwaltung 058 346 20 35